Die Grundfähigkeitsversicherung gewährt im Fall des Verlustes bestimmter Grundfähigkeiten eine monatliche Rentet. Der Leistungsfall ist gegeben, wenn der Versicherte mindestens 12 Monate lang nicht fähig war oder sein wird, eine der folgenden Aktivitäten durchzuführen:
Sehen, Sprechen und Hören, sich zu orientieren, Hände zu gebrauchen
Leistungen werden auch dann gezahlt, wenn der Versicherte mindestens drei der folgenden Aktivitäten nicht durchführen kann:
Gehen, Treppensteigen, Knien oder Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Arme bewegen, Heben und Tragen, Autofahren
Der Leistungsfall liegt ebenfalls vor, wenn dem Versicherten die Pflegestufe II und III nach dem Stand im Jahr 2000 zuerkannt wurden.
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