Seit dem 01.01.2001 hat der Gesetzgeber die Berufsunfähigkeitsrente für alle, die nach 1960 geboren sind, gestrichen. Es gibt künftig nur noch die Erwerbsminderungsrente. Und die erhalten nur Berufstätige, die überhaupt nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt (weniger als 3 Stunden) täglich arbeiten können. Wer noch 3, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Rente. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber irgendeine andere Tätigkeit verrichten kann, geht leer aus. Die Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich befristet ausgezahlt. Der Versicherte muß immer wieder nachweisen, daß die gesundheitliche Beeinträchtigungen weiter bestehen und er auch keinen Teilzeitjob findet.
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