Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Colin Hubert Finanzberatung

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte nicht nur berufsunfähig ist, sondern darüber hinaus nicht mehr regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31. 12. 2000 wie die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann nunmehr wie die Berufsunfähigkeitsversicherung privat abgeschlossen werden.

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