Colin Hubert • Finanzberatung
Beiträge zu Direktversicherungen sind bis zum Höchstbetrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.
Mit der Gehaltsumwandlung über Unterstützungskassen verlagern Sie die Besteuerung komplett in die Zeit des Rentenbezugs.
Mit der Pensionskasse gestaltet sich die Verwaltung kostengünstiger - auch bei Fluktuation.
Mit den Pensionsfonds werden risikofreundlicheren Arbeitnehmer höhere Renditen aus höherem Aktienanteil ermöglicht.
Mit der Pensionszusage optimieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens und bilden Vermögen für den Ruhestand.