Betriebliche Altersversorgung

Colin Hubert Finanzberatung

Direktversicherung
Unterstützungskasse
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Beiträge zu Direktversicherungen sind bis zum Höchstbetrag von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.

Mit der Gehaltsumwandlung über Unterstützungskassen verlagern Sie die Besteuerung komplett in die Zeit des Rentenbezugs.

Mit der Pensionskasse gestaltet sich die Verwaltung kostengünstiger - auch bei Fluktuation.

Mit den Pensionsfonds werden risikofreundlicheren Arbeitnehmer höhere Renditen aus höherem Aktienanteil ermöglicht.

Mit der Pensionszusage optimieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens und bilden Vermögen für den Ruhestand.